Für alle, die sich bewusst gegen ein eigenes Auto entscheiden und trotzdem im Straßenverkehr auf der rechtlichen Seite sein möchten. Mobilitäts-Rechtsschutz wird gewährt beim gewerblichen Car-Sharing, beim Fahren von E-Bikes und Fahrrädern, im öffentlichen Bus- und Bahnverkehr, als Skater, Reiter und selbstverständlich per pedes!
Mobilitäts-Rechtsschutz - Schadenbeispiele
- Das neue E-Bike hat nicht die versprochene Akku-Reichweite.
Es kommt zum Streit mit dem Verkäufer. - Wegen vermeintlichem Fahrradfahren über eine rote Ampel.
Es wird ein Bußgeldbescheid erhoben, gegen den Widerspruch eingelegt werden soll. - Ein Anbieter des gewerblichen Car-Sharings erhebt unberechtigte Ansprüche wegen Sachbeschädigung am Auto.