Kein Rechtsschutz wird geboten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen die in ursächlichem Zusammenhang mit der Verbreitung von Krankheitserregern oder gentechnisch veränderten Pflanzen, Pflanzenteilen, Saatgut oder Tieren und deren Erzeugnisse, soweit die Verbreitung im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen, gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers steht und Behörden vor dem Konsum der Erzeugnisse warnen. Mit diesem Ausschluss zeigen die Rechtsschutzversicherer (übrigens auch Haftpflichtversicherer) einerseits die Gefährlichkeit der »Grünen Gentechnik« auf, anderseits wird der konventionellen Landwirtschaft (mit Zulieferketten) kein Hebel geboten, um Klagen einzureichen oder abzuwehren. Nach wie vor wird in der EU nicht nur der Import von gentechnisch veränderten Pflanzen zugelassen, sondern auch deren Anbau. Lebensmittel die GVO (gentechnisch veränderte Organismen) enthalten oder vollständig aus GVO hergestellt wurden, müssen eine Kennzeichnung „gentechnisch verändert“ oder aus „genetisch verändertem (Bezeichnung des Organismus – z.B. Mais) hergestellt“ tragen. Eine Kennzeichnungspflicht besteht auch, wenn die gentechnisch veränderten Bestandteile im Endprodukt nicht nachgewiesen werden können (z.B. bei Pflanzenöl aus GVO). Jedoch gilt: »Keine Kennzeichnungspflicht bei Tierprodukten und Spuren von unter 0,9 Prozent, also unter 9 Gramm GVO je Kilogramm«. Somit besteht keine Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futtermitteln gefüttert wurden (Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft [BMEL]). Die Kennzeichnungspflicht besteht seit 2004 aufgrund des europäischen Gentechnikrechts EU-weit. Die traurige Wahrheit ist, dass der größte Anteil an importiertem Eiweißfutter (insb. Sojaschrot > 3.500.000 Tonnen p.a. | Quelle: Statista) nach Deutschland aus gentechnisch veränderten Pflanzen besteht. Um die Bedeutung dessen zu verdeutlichen – in gentechnisch veränderte Sojapflanzen wurde die DNA so verändert, dass die Pflanze immun gegen Unkrautvernichtungsmittel (z.B. Glyphosat – Roundup von Monsanto und anderen Herstellern) wird, teilweise neben der Herbizidresistenz selbst Insektengifte produziert. Letzteres wird erreicht in dem die DNA des Bakteriums Bacillus thuringiensis [Abkürzung: BT] (Bakterien sind keine Pflanzen – sie gehören lt. Taxonomie zu den Prokaryoten und nicht zu den Eukaryoten [Tiere, Pflanzen, Pilze, u.a.]) in die pflanzliche DNA eingebaut wird. Somit ein organismusübergreifender Eingriff, der in der freien Natur so nicht vorkommen würde. Gerade über die verbleibenden Wurzeln, die nicht geerntet werden, wird der Boden für immer GVO-kontaminiert. Weiterhin drehen sich die Heilversprechen der Agrarchemiekonzerne mit der Zeit in das Gegenteil um. Versprachen die Konzerne Landwirten durch den Einsatz von GVO-Saatgut weniger Kosten für den Pestizideinsatz, wurden „Un“-Kräuter mit der Zeit resistent, so dass mit noch giftigeren Pestiziden noch mehr gespritzt werden muss. BT-Sojabohnen [BT, Abkürzung für Bacillus thuringiensis] wie „Intacta RR2 PRO™ Sojabohne, Event MON87701XMON89788“ oder Mais wie „MON89034 – Handelsname YieldGard TM VT ProTM“ von Bayer Agriculture BVBA (Monsanto) darf als Lebens- und Futtermittel in die EU importiert werden. Greensurance® empfiehlt dem Leser eine ECOSIA-Recherche zum deutschen Mulit-Konzern Bayer und den Heilsversprechen dieses Konzerns zur Grünen Gentechnik (Bayer Crop Science).
Handlung von Greensurance®: Greensurance® versichert keine konventionelle Landwirtschaft, damit keine Landwirtinnen und Landwirte, die gentechnisch verändertes Futter verfüttern sowie keine Konzerne (Konzerngeschäft) die Geld mit der Grünen Gentechnik erwirtschaften (Null-Toleranz). Weiterhin wählt Greensurance® ausschließlich Rechtsschutz-Versicherer aus, die eine Null-Toleranz-Richtlinie in ihren Bedingungen gegenüber der Grünen Gentechnik ausweisen.