Greensurance® unterstützt den Umwelt- und Klimaschutz durch Förderung der Energiewende. Kund*innen von Greensurance® wollen »Paris aligned« (Handlungen werden den Zielen des Pariser Klimazielen unterworfen) sein. Damit werden sie die Energiewende nicht blockieren, selbst wenn die Energiewende zur eigenen Betroffenheit führt. Personen, die die Energiewende bejahen -beispielsweise um narzisstisch dem Mainstream zu folgen-, jedoch bei eigener Betroffenheit sich gegen diese stellen, sind NIMBYs. NIMBYs ist das Akronym für den Ausdruck »Not In My BackYard« – also übersetzt »nicht in meinem Hinterhof«. NIMBY stellen sich gegen die Energiewende, wenn Solarwiesen, Wind- & Wasserkraftanlagen, Pumpspeicherkraftwerke, o.ä. in ihrer Umgebung gebaut werden sollen und nutzen ihr demokratisches Recht auf Mitwirkung und Beteiligung aus.
Internationale Vorgaben wie die Aarhus-Konvention (Link-Download) und die Espoo-Konvention (Link zur UNECE) werden von NIMBYs missbraucht, um eigene Interessen zu verfolgen. Ein guter Beitrag zu Beteiligungsrechten findet sich auf der Umweltbundesamt Internetseite (Link: Beteiligungsrechte).
YIMBY, gerne Greensurance®-Kund*innen – sagen hingegen »Yes, In My Back Yard« und setzen sich für soziale Gerechtigkeit sowie für die »Große Transformation« einer »Nachhaltigen Entwicklung« ein. Nicht verwunderlich und gut ist, dass in der Rechtsschutz-Versicherung zu den ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren, wie dem Schutz der Umwelt (vor allem von Boden, Luft und Wasser) steht, insbesondere Streitigkeiten aufgrund Immissionsschutz- und Atomgesetzen. Sicherlich gibt es hier zwei Seiten der Medaille, da durch den Ausschluss auch kein Rechtsstreit im Sinne des Umwelt- und Klimaschutz geführt werden kann. Allerdings finden sich doch große NGOs, die für nachhaltige Interessen kämpfen – während Partikularinteressen nicht durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt sind.