Der Fall »Huaraz« Peru

Klimaklage gegen RWE. Begründung: RWE, Europas größter CO2-Emittent, ist für rund ein halbes Prozent aller von Menschen verursachten Treibhausgasemissionen weltweit, seit Beginn der Industrialisierung, verantwortlich. Die Betroffenheit des Andenbauers und Bergführers Saùl Luciano Lliuya (Kläger) wird darin begründet, dass sich durch die klimabedingte Gletscherschmelze ein Gletschersee oberhalb der Andenstadt Huaraz gebildet hat, der im Falle eines Eisbruches das Dorf Huaraz mit seinen Bewohnern stark gefährdet.

Der Kläger Lliuya fordert eine 0,5%-Beteiligung von RWE für erbrachte und weitere Schutzmaßnahmen. In der ersten Instanz vor dem Landgericht Essen wurde die Klage mit der Begründung abgelehnt, dass die vom Kläger behauptete Flutgefahr der Beklagten (RWE) angesichts der Vielzahl an Emittenten von Treibhausgasen weltweit nicht, auch nicht nur anteilig, individuell zugeordnet werden könne.

Dann das unglaubliche im Berufungsverfahren! Im Jahr 2017 (genau am 13.11.2017) wurde in Deutschland, durch den 5. Zivilsenat des OLG Hamm Rechtsgeschichte geschrieben. Erstmals wurde einem ausländischen Bürger das Recht eingeräumt einen deutschen Konzern wegen externalisierte Kosten (sind Kosten die von Produzenten verursacht, aber von der Gesellschaft getragen werden müssen) zu verklagen. Nach Auffassung des Zivilsenats kommt ein Anspruch des Klägers auf anteilige Erstattung von Kosten für Schutzmaßnahmen grundsätzlich in Betracht, wenn der Kläger die von ihm behauptete Tatsache beweisen kann.

Interessant sind die in der Begründung zitierten Rechtsgrundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Aus dem Sachenrecht der Paragraf 1004 [Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch] in Verbindung mit dem Schuldrecht die Paragrafen 677 ff [Pflichten des Geschäftsführers] beziehungsweise § 812 BGB [Herausgabeanspruch]. Somit könnte sich aus dem Abwehrrecht heraus, welches jedem Eigentümer gegen unterschiedliche Beeinträchtigungen seines Eigentums gegen jeden Störer (in diesem Fall RWE) zusteht, ein Anspruch ergeben.

Gerichtsquellen:
Oberlandesgericht Hamm, Az. 5 U 15/17
Vorinstanz: Landgericht Essen, Urteil vom 15.12.2016, Az. 2 O 285/15

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