Cashback for Ecological Justice

Die Natur mit ihrer Flora (Pflanzenwelt) und Fauna (Tierwelt) werden im geltenden Recht als »Rechtsobjekte« behandelt, haben damit keine Rechtspersönlichkeit und werden deshalb wie Sachen behandelt. Da Sachen keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können diese Rechte nicht einklagen. Nur »Rechtssubjekte«, also Rechtspersonen, spricht die Rechtsordnung eine Rechtsfähigkeit zu und können somit Träger von Rechten sein.

Zu den Rechtssubjekten gehört nicht nur der Mensch als »natürliche Person«, sondern auch Vereinigungen und insbesondere »juristische Personen«. Spätestens hier stellt sich die Frage, warum eine juristische Person – die kein Mensch ist – Träger von Rechten und Pflichten sein kann – Pflanzen, Tiere oder Ökosysteme das Tragen von Rechten jedoch verwehrt wird.

Eine Forderung, die nicht nur die Greensurance Stiftung Für Mensch und Umwelt hat ist, eine neue  Rechtspersönlichkeit – die »ökologisch Person« –  anzuerkennen und sie zu den Rechtssubjekten mit Klagebefugnis einzuordnen.

Forderung

Ökologie als Rechtssubjekt verfassungsrechtlich anerkennen!

Kann die Natur klagen?

Unser Rechtsschutz ist auf den individual Rechtsschutz ausgelegt. D.h. nur wer selbst in seinen eigenen Rechten verletzt ist, kann eine Rechtsverletzung einklagen. Dabei ist es schon lange gelebte Rechtspraxis, dass Rechtssubjekte, die sich nicht selbst vertreten können, von Dritten vertreten werden; zum Beispiel, wenn Eltern ihre Kinder vertreten. Ist nach [§ 1629 (1) Satz 4 BGB] Gefahr im Verzug, ist jedes Elternteil berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind.

Das im ersten Viertel des 21sten Jahrhunderts die Natur noch keine Rechtspersönlichkeit ist, ist mehr als antiquiert, es ist schädlich. Die Rechtsordnung benötigt deshalb ein dringendes juristisches Update, da das geltende Recht nicht mehr ausreicht die Umwelt zu schützen.

Pacha(mama) garantiert Buen Vivir – das gute Leben

Es geht auch anders. Getrieben durch Kulturen indigener Völker in Südamerika hat »Nachhaltigkeit« bereits seit dem Jahr 2009 in Ecuador und Bolivien Verfassungsrang. Die indigene Bevölkerung verehrte und verehrt noch heute die Naturgottheit Pacha, als allmächtigen Gott der Erde und des Kosmos. Durch die christliche Missionierung wurde aus dem geschlechtslosen Pacha die weibliche Erdmutter Pachamama in Anlehnung an die Heilige Mutter Maria. Der indigene Glaube besagt, dass Pachamama das gute Leben (spanisch: Buen Vivir) schenkt, wenn durch ein Leben im Einklang mit der Natur die Erdmutter (Pacha Mama) nicht verärgert wird und Achtsamkeit, wie Dankbarkeit das eigene Leben bestimmt.

Weltweit wird mit dem »earth day« am 22. April eines jeden Jahres der »Internationale Tag der Mutter Erde« gefeiert, der der Lebensphilosophie »Buen Vivir« Rechnung trägt.

Die Verfassung von Ecuador erkennt seit 2009 die Natur – oder Pacha Mama, als Rechtssubjekt an. In Artikel 71 der Verfassung steht geschrieben: „Nature, or Pacha Mama, where life is reproduced an occurs, has the right to integral respect for its existence and for the maintenance and regeneration of its life cycles, structure, functions and evolutionary process.“.

Natur kann klagen! Von indigener Kosmovision zu Verfassungsrecht.

Die Verfassung von Ecuador verankert nicht nur die Natur als Rechtssubjekt, sondern zeigt gleichzeitig auf, wer die Rechte der Natur vertreten darf. Nach Artikel 71 können „alle Personen, Gemeinschaften, Völker und Nationen sich an die Behörden wenden, um die Rechte der Natur durchzusetzen.“ Auch in der Verfassung von Bolivien wurde das »Recht auf die Umwelt« verankert. In Artikel 33 wird den Menschen das Recht auf eine gesunde, geschützte und ausgewogene Umwelt zugestanden. Weiterhin wurde die Generationengerechtigkeit in der Verfassung verankert, indem das Recht auf die Umwelt nicht nur jetzigen, sondern auch zukünftigen Generationen sowie anderen Lebewesen zusteht. Auch die bolivianische Verfassung erteilt in Artikel 34 jedem Menschen das Recht, in „eigenem Namen oder als Stellvertreter einer Gemeinschaft Rechtshandlungen zur Verteidigung des Rechts auf die Umwelt auszuführen“.

2021 – historisches Verfassungsurteil: Kein Bergbau im Nebelwald von Los Cedros

In der Präambel des ecuadorianischen Verfassungsurteils Nr. 1149-19-JP/21 (10. November 2021) beschreibt das Gericht, dass die Existenz des Menschen untrennbar mit der Existenz der Natur verbunden ist, da er selber ein Teil der Natur ist »Pacha Mama«. Es wird attestiert, dass Lebensgemeinschaften wie ein Wald, ein Fluss oder ein ganzes Ökosystem als Lebenssysteme betrachtet werden, deren Existenz und biologische Prozesse den größtmöglichen rechtlichen Schutz verdienen, den eine Verfassung gewähren kann – mit der Anerkennung angeborener subjektiver Rechte.

Durch das Urteil wird einem Bergbauunternehmen verboten, Kupfer und Gold abzubauen, da ein schwerer und irreversibler Schaden, auch wenn dieser erst langfristig zu erwarten ist, eintreten kann. Damit wendet das Verfassungsgericht das »Vorsorgeprinzip« an. Auch wenn das Verbot einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht die einzige Schutzmaßnehme sein muss, so ist ein solches Verbot angebracht, wenn der zu erwartende Schaden möglicherweise sehr hoch bzw. irreversibel gegenüber Mensch und Umwelt sein kann.

Abwägung der Rechtspersonen – keine Angst vor grüner Rechtsprechung

Mögen viele Bedenken haben, der Natur Rechte als Rechtsperson einzuräumen. Die Angst vor judikativen Verboten ist hoch. Diese Bedenken können jedoch zerstreut werden, denn es wird immer um eine Abwägung zwischen Ansprüchen und Rechten der Rechtspersonen gehen. Es kann und wird nicht alles verboten werden, es geht um (partei-)politisch- und interessensunabhängige, juristisch kluge und nachhaltige Entscheidungen. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen. Dürfen Gifte (Herbizide, Fungizide, Pestizide) in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt werden oder nicht? Bisher kann sich die Natur nicht gegen den Einsatz von Giften wehren. Eine direkte Betroffenheit von einzelnen Menschen ist nur schwer herzuleiten – deshalb besteht keine Möglichkeit die Biodiversität vor dem Einsatz vor Total-Roundup zu schützen. Die Politik schützt hier die Interessen der Chemieunternehmen als juristische Personen. Eine ökologische Person, vertreten durch eine einzelne Person oder Verbände könnten versuchen gegen eine dieser juristischen Personen Klage zu erheben.

Nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit!

In der heutigen Zeit ist es nicht mehr nur eine Frage von Gerechtigkeit der Natur Rechte zu geben, sondern es ist eine Überlebenschance für uns Menschen, einen nachhaltigeren Pfad zu beschreiten. Die Judikative kann und sollte hier neben der Legislative Wege aufzeigen.

Abwägung der Rechtspersonen – keine Angst vor grüner Rechtsprechung

Mögen viele Bedenken haben, der Natur Rechte als Rechtsperson einzuräumen. Die Angst vor judikativen Verboten ist hoch. Diese Bedenken können jedoch zerstreut werden, denn es wird immer um eine Abwägung zwischen Ansprüchen und Rechten der Rechtspersonen gehen. Es kann und wird nicht alles verboten werden, es geht um (partei-)politisch- und interessensunabhängige, juristisch kluge und nachhaltige Entscheidungen. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen. Dürfen Gifte (Herbizide, Fungizide, Pestizide) in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt werden oder nicht? Bisher kann sich die Natur nicht gegen den Einsatz von Giften wehren. Eine direkte Betroffenheit von einzelnen Menschen ist nur schwer herzuleiten – deshalb besteht keine Möglichkeit die Biodiversität vor dem Einsatz vor Total-Roundup zu schützen. Die Politik schützt hier die Interessen der Chemieunternehmen als juristische Personen. Eine ökologische Person, vertreten durch eine einzelne Person oder Verbände könnten versuchen gegen eine dieser juristischen Personen Klage zu erheben.

Nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit!

In der heutigen Zeit ist es nicht mehr nur eine Frage von Gerechtigkeit der Natur Rechte zu geben, sondern es ist eine Überlebenschance für uns Menschen, einen nachhaltigeren Pfad zu beschreiten. Die Judikative kann und sollte hier neben der Legislative Wege aufzeigen.

ESG-E2-Bonus von Greensurance® für Biodiversitätsklage »Natur als Subjekt«

Greensurance® stellt das green-best-practice Projekt »Biodiversität ./. konventionelle Landwirtschaft« vor. Über das Projekt wird eine Musterklage vorbereitet, die Biodiversität als Rechtspersönlichkeit zu betrachten. Die Musterklage kann nicht nur durch Greensurance®-Kund*innen über den ESG-E2-Bonus gefördert werden – es besteht auch die Möglichkeit über folgenden Spendenbutton die Musterklage direkt zu unterstützen.

Ziel ist die Schaffung einer neuen Rechtspersönlichkeit, die »ökologische Person« ! 

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