Berufs-Rechtsschutz

Für alle die, die Rechte gegenüber Arbeitgeber einfordern müssen. Der Privat- und Berufsrechtsschutz gilt immer als Einheit. Denn oft sind die Rechtsschutzarten nicht voneinander trennbar, wie der Steuer- oder Sozialversicherungsrechtsschutz. Über den Arbeits-Rechtsschutz, der im Berufs-Rechtsschutz enthalten ist, sind arbeitsrechtliche Fälle abgesichert, wie eine Klage wegen Kündigung, ausbleibender Gehälter oder Überstundenvergütung, Streit um das Arbeitszeugnis, auch Rechtsschutz wegen Angelegenheiten von Jugend- und Mutterschutz. Zu beachten ist, dass Freiberufler, Selbständige und Rentner den Arbeitsrechtsschutz i.d.R. nicht benötigen – deshalb gibt es speziellen Versicherungsschutz für Selbständige und RentnerInnen.

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