Wichtig für Studentinnen und Studenten ist oft der örtliche Geltungsbereich. Mit Deinem grünen Rechtsschutz kannst Du als Student*in (gilt auch für Schüler*innen und Au-pair sowie für Work & Travel) im Ausland unterwegs sein oder studieren. Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira erfolgt mit unbegrenzter Versicherungssumme.
Außerhalb dieses Geltungsbereiches besteht »weltweit« Versicherungsschutz mit einer eingeschränkten Versicherungssumme (je nach Tarif – z.B. bis zu einem Höchstbetrag von 350.000,- EUR). Rechtsschutz wird immer nur dann gewährt, wenn gewährleistet ist, dass die oder der Studierende den ständigen Wohnsitz weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland hat. Damit ist auch das Mieten von Wohnungen im europäischen wie außereuropäischem Ausland versichert.