Spezial-Straf-Rechtsschutz

Der einfache Straf-Rechtsschutz kann um den Spezial-Straf-Rechtsschutz erweitert werden. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz übernimmt weitere Kosten in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ab Beginn eines Ermittlungsverfahrens; in standes-, disziplinar- oder verwaltungsrechtlichen Verfahren die Kosten ab Einleitung eines Verfahrens und die Kosten für einen Zeugenbeistand bei mündlicher oder schriftlicher Aufforderung zur Zeugenaussage durch die Strafverfolgungsbehörde.

Die Besonderheit des Spezial-Straf-Rechtsschutz ist, dass in Verfahren wegen des Vorwurfs einer nur vorsätzlich begehbaren Straftat Rechtsschutz so lange besteht, wie keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes besteht.

Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Beklagte (die versicherte Person) die Straftat vorsätzlich begangen hat, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Der Beklagte hat dann die entstandenen Kosten an den Versicherer zu erstatten. Diese Regelung gilt nicht bei Abschluss eines Verfahrens durch einen rechtskräftigen Strafbefehl.

Strafbefehl – Beispiele für Vergehen

  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Sachbeschädigungen

Klimaaktivisten, welche sich einhaken, festkleben oder aktiven Widerstand gegen das Wegtragen leisten, handeln lt. Strafrecht vorsätzlich und sind über den Spezial-Straf-Rechtsschutz so lange versichert, wie es nicht zu einer Verurteilung wegen Vorsatz kommt. Wird ein rechtskräftiger Strafbefehl erlassen, bleibt der Versicherungsschutz erhalten. Kein/e Klimaaktivist/in kann sich darauf verlassen, dass die Handlung nur über einen Strafbefehl geahndet wird. Der erweiterte Spezial-Straf-Rechtsschutz begleitet den rechtlichen Weg auch über den Strafbefehl hinaus, solange keine Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt.

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