Für alle die, die Rechte gegenüber Arbeitgeber einfordern müssen. Der Privat- und Berufsrechtsschutz gilt immer als Einheit. Denn oft sind die Rechtsschutzarten nicht voneinander trennbar, wie der Steuer- oder Sozialversicherungsrechtsschutz. Über den Arbeits-Rechtsschutz, der im Berufs-Rechtsschutz enthalten ist, sind arbeitsrechtliche Fälle abgesichert, wie eine Klage wegen Kündigung, ausbleibender Gehälter oder Überstundenvergütung, Streit um das Arbeitszeugnis, auch Rechtsschutz wegen Angelegenheiten von Jugend- und Mutterschutz. Zu beachten ist, dass Freiberufler, Selbständige und Rentner den Arbeitsrechtsschutz i.d.R. nicht benötigen – deshalb gibt es speziellen Versicherungsschutz für Selbständige und RentnerInnen.
Berufs-Rechtsschutz – Schadenbeispiele
- Kündigungsschutzklage – weil der Arbeitgeber ungerechtfertigt gekündigt hat.
- Der Arbeitgeber stellt kein oder ein zu schlechtes Arbeitszeugnis aus.
- Es kommt zum Streit mit dem Arbeitgeber über Home-Office oder remote arbeiten (mobilem Arbeiten) .
- Der Arbeitgeber möchte geleistete Überstunden nicht anerkennen.
- Der Arbeitgeber verbietet auf eine Demo von Fridays for Future zu gehen.