Großer Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg für Schweizer Klimaschützerinnen: Diese haben erfolgreich gegen die unzureichenden Maßnahmen der Schweiz im Kampf gegen den Klimawandel geklagt. Das Gericht urteilte, dass die Schweiz nicht genügend gegen den Klimawandel unternommen hat.
Die Klägerinnen, vier Schweizer Seniorinnen des Vereins KlimaSeniorinnen Schweiz, sorgen sich um die Auswirkungen der globalen Erwärmung auf ihre Lebensbedingungen und Gesundheit. Sie sind der Meinung, dass die Schweizer Behörden nicht ausreichend handeln, um die Folgen des Klimawandels zu mildern.
Das Urteil besagt, dass die Schweizer Regierung sowohl Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) als auch Artikel 6.1 (Recht auf Zugang zum Gericht) verletzt hat.
Das Gericht stellte fest, dass gemäß Artikel 8 der Konvention ein Recht auf wirksamen Schutz durch staatliche Behörden vor den ernsthaften nachteiligen Folgen des Klimawandels für Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität besteht. Die Schweizer Eidgenossenschaft habe ihre Pflichten gemäß der Konvention in Bezug auf den Klimawandel nicht erfüllt und die bisherigen Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen nicht erreicht.
Bereits im Jahr 2016 hatten die Klägerinnen den Bundesrat und andere schweizerische Umwelt- und Energiebehörden auf die Mängel im Klimaschutz hingewiesen und gefordert, Maßnahmen zur Erreichung des im Pariser Klimaabkommen von 2015 festgelegten Ziels für das Jahr 2030 zu ergreifen. Die Schweizer Gerichte ignorierten jedoch die wissenschaftlichen Beweise zum Klimawandel und behandelten die Beschwerden nicht angemessen. Daher entschied der EGMR, dass der Verein gemäß Artikel 6.1 der Konvention das Recht auf Zugang zum Gericht hatte, und kritisierte, dass die Schweizer Gerichte keine überzeugenden Gründe dafür anführten, warum sie die Argumente des Vereins nicht prüften.
Das Urteil hat eine große Signalwirkung, da es potenziell als Präzedenzfall für weitere Klimaklagen dienen könnte, sowohl vor dem EGMR als auch vor nationalen Gerichten in verschiedenen Ländern. Die Entscheidung des EGMR könnte als rechtlicher Anstoß für ähnliche Klagen dienen und dazu beitragen, die Rechte von Personen und Organisationen im Zusammenhang mit dem Klimawandel weltweit zu stärken. Dies könnte den Druck auf Regierungen und Behörden erhöhen, wirksamere Maßnahmen zum Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels zu ergreifen.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Straßburg, Az. 53600/20